"ÄRZTEKAMMER, das ist doch die Organisation, in der ich seit der Approbation Pflichtmitglied bin!"
Stimmt schon!
2019 finden Wahlen zur Kammerversammlung und zu den Kreisstellenvorständen statt
Kammerwahlen
Vom 24. Mai bis zum 28. Juni 2019, 18:00 Uhr findet die Wahl zur Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein statt. Gewählt wird die 121-köpfige Kammerversammlung, das „Parlament der Ärzteschaft“. Die Kammerversammlung wählt den Kammervorstand sowie den Präsidenten und den Vizepräsidenten.
Die Wahl erfolgt getrennt in zwei Wahlkreisen für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln.
Der Wahlkreis Regierungsbezirk Düsseldorf umfasst die kreisfreien Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mühlheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie die Kreise Kleve, Mettmann, Neuss, Viersen und Wesel.
Der Wahlkreis Regierungsbezirk Köln umfasst die kreisfreien Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen sowie die Kreise Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg, den Oberbergischen Kreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis, den Rhein-Erft-Kreis und den Rhein-Sieg-Kreis.
Kreisstellenwahlen
Gleichzeitig findet neben der Wahl zur Kammerversammlung die Wahl der 27 Kreisstellenvorstände statt.
Für Kreisstellen mit weniger als 1.000 Mitgliedern ist ein Vorstand von 7 Mitgliedern, für Kreisstellen von 1.000 - 1.500 Mitgliedern ein Vorstand von 9 Mitgliedern und für Kreisstellen mit mehr als 1.500 Mitgliedern ein Vorstand von 11 Mitgliedern einschließlich der jeweiligen Vorsitzenden zu wählen.
Unsere Grundsätze

Durch Sicherung der freiberuflichen Tätigkeit in Praxis und Klinik, sowie durch Sicherung des ärztlichen Versorgungswerks vor staatlichem Zugriff.

Durch eine intensive Kooperation zwischen Hausarzt, Facharzt und Klinikarzt.

Durch eine zeitgemäße Berufsordnung und eine berufsbegleitende Weiterbildung.

Durch betriebswirtschaftlich basierte Mittelverwendung, radikalen Bürokratieabbau und Notdienstorganisationen in ärztlicher Hand.
Das Ärztebündnis -
gemeinsam Zukunft gestalten
